Fächer des theoretisch-/praktischen Unterrichts

Der theoretische und praktische Unterricht findet im 1. Ausbildungsjahr in Blockwochen, im 2. und 3. Ausbildungsjahr überwiegend an ein bis zwei Schultagen pro Woche in den Räumlichkeiten der Hebammenschule Karlsruhe, Kußmaulstraße 1, 76187 Karlsruhe statt.

Fächer des theoretisch-/praktischen Unterrichts sind:

  • Grundlagen für die Hebammentätigkeiten, Krankenpflege
  • Schwangerenbetreuung, Wochenbett- und Säuglingspflege
  • Geburtshilfe, Frauenheilkunde
  • Kinderheilkunde
  • Biologie / Anatomie / Physiologie
  • Hygiene und Grundlagen der Mikrobiologie
  • Arzneimittellehre
  • Krankheitslehre, Gesundheitslehre
  • Psychologie, Soziologie, Pädagogik
  • Erste Hilfe
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
  • Chemie, Physik

Der theoretische wie praktische Unterricht wird durch das Schulteam, Ärzte, Hebammen und andere Fachdozenten nach neuesten (medizinischen) Erkenntnissen und abwechslungsreicher Methodik gestaltet. Selbständigkeit, emotionale Intelligenz, Sozial- und Fachkompetenz werden handlungsorientiert gefördert. Medien unterschiedlichster Art stehen der Schule vor Ort zur Verfügung.

Ihre Vergütung

Die Arbeits- und Urlaubszeit sowie die Ausbildungsvergütung erfolgt gemäß den tariflichen Bestimmungen oder gemäß den jeweiligen hausinternen Regelungen 

Ihr Abschluss

Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit der Absolvierung einer staatlich anerkannten Prüfung. Die Prüfung erstreckt sich über einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil. 

Der schriftliche Teil der Prüfung beinhaltet die folgenden Fächer:

  1. Geburtshilfe
  2. Anatomie und Physiologie,
  3. Krankheitslehre,
  4. Kinderheilkunde,
  5. Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde. 

Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich über die Fächer:

  1. Geburtshilfe
  2. Kinderheilkunde,
  3. Krankenpflege,
  4. Gesundheitslehre und Hygiene. 

Im praktischen Teil der Prüfung müssen folgende Aufgaben von Ihnen durchgeführt werden:

  • Aufnahme einer Schwangeren und Dokumentation der erhobenen Befunde mit Erstellung eines Behandlungsplanes,
  • Durchführung einer Entbindung mit Erstversorgung des Neugeborenen und Dokumentation im Einverständnis mit der Schwangeren,
  • eine praktische Pflegedemonstration an einem Säugling,
  • eine Pflegedemonstration an einer Wächnerin. 

Nach erfolgreich abgeschlossenem Examen erhalten Sie ein Zeugnis über die staatliche Prüfung für Hebammen und Entbindungspfleger, sowie eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme/ Entbindungspfleger durch die zuständige Behörde (gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen). 

Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung

Nach der Ausbildung stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. Gemäß der Berufsordnungen für Hebammen und Entbindungspfleger der Länder eignen sich hierbei insbesondere Fortbildungsveranstaltungen der Hebammenschulen/ Kliniken sowie der Berufsverbände. Daneben gibt es eine Vielzahl von Anbietern für spezielle Fachfortbildungen. 

Als Weiterbildung eignen sich u.a. folgende Lehrgänge/ Studien:

Weiterbildung zur Praxisanleiterin/ Mentorin
Weiterbildung zur Leitung einer Station/ Einheit
Weiterbildung zur Lehrerin für Hebammenwesen
Studium der Pflegepädagogik/ Pflegemanagement u.Ä.