Ausbildungsziel

"Die Geburt sollte für eine Frau die Stunde ihrer größten Würde sein."
(Pierre Vellay)

Was Sie bei uns lernen können

Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger.

Den Text des Hebammengesetzes sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen finden Sie mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen im Internet. 

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mindestens 1600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht, sowie 3000 Stunden praktische Ausbildung.

Die Ausbildung soll Sie dazu befähigen, Frauen während

  • der Schwangerschaft,
  • der Geburt und
  • des Wochenbettes

kompetent und fürsorglich zu betreuen und Rat zu erteilen.

 Sie lernen

  • normale Geburten zu leiten,
  • Komplikationen frühzeitig zu erkennen,
  • den Wochenbettverlauf zu überwachen,
  • Neugeborene zu versorgen und
  • die erforderlichen Dokumentationen anzufertigen.

 

 

Abb.1 Anamnesegespräch mit einer Schwangeren

Abb.2 Beurteilung des Beckens          Abb.3 Abtastung des Bauches zur Festellung der Lage des Kindes   

Die praktische Ausbildung findet in folgenden Abteilungen der Trägerkliniken statt:

  • Kreißsaal
  • Schwangeren- / Wochen-/ Neugeborenenstation
  • Kinderklinik
  • Externat bei einer freiberuflichen Hebamme
  • Externat in einer gynäkologischen Facharztpraxis
  • operative Station, nicht operative Station
  • Operationssaal

 Als Probezeit gelten die ersten 6 Monate der Ausbildung.

Vergütung

Die Arbeits- und Urlaubszeit sowie die Ausbildungsvergütung erfolgt gemäß den tariflichen Bestimmungen oder entsprechen den hausinternen Regelungen.