Ausbildungsziel
Was Sie bei uns lernen können
Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger.
Den Text des Hebammengesetzes sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen finden Sie mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen im Internet.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mindestens 1600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht, sowie 3000 Stunden praktische Ausbildung.

- Die Geburt sollte für eine Frau die Stunde ihrer größten Würde sein (Pierre Vellay)
Die Ausbildung soll Sie dazu befähigen, Frauen während
- der Schwangerschaft,
- der Geburt und
- des Wochenbettes kompetent und fürsorglich zu betreuen und Rat zu erteilen.
Sie lernen
- normale Geburten zu leiten,
- Komplikationen frühzeitig zu erkennen,
- den Wochenbettverlauf zu überwachen,
- Neugeborene zu versorgen und
- die erforderlichen Dokumentationen anzufertigen

Die praktische Ausbildung findet in folgenden Abteilungen der Trägerkliniken statt:
- Kreißsaal
- Schwangeren- / Wochen-/ Neugeborenenstation
- Kinderklinik
- Externat bei einer freiberuflichen Hebamme
- Externat in einer gynäkologischen Facharztpraxis
- operative Station, nicht operative Station
- Operationssaal

Als Probezeit gelten die ersten 6 Monate der Ausbildung.
