Ausbildungsziel

Was Sie bei uns lernen können

Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger.

Den Text des Hebammengesetzes sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen finden Sie mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen im Internet. 

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mindestens 1600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht, sowie 3000 Stunden praktische Ausbildung.


Die Geburt sollte für eine Frau die Stunde ihrer größten Würde sein (Pierre Vellay)
Die Geburt sollte für eine Frau die Stunde ihrer größten Würde sein (Pierre Vellay)

Die Ausbildung soll Sie dazu befähigen, Frauen während

  • der Schwangerschaft,
  • der Geburt und
  • des Wochenbettes kompetent und fürsorglich zu betreuen und Rat zu erteilen.

 

Sie lernen

  • normale Geburten zu leiten,
  • Komplikationen frühzeitig zu erkennen,
  • den Wochenbettverlauf zu überwachen,
  • Neugeborene zu versorgen und
  • die erforderlichen Dokumentationen anzufertigen

Die praktische Ausbildung findet in folgenden Abteilungen der Trägerkliniken statt:

  • Kreißsaal
  • Schwangeren- / Wochen-/ Neugeborenenstation
  • Kinderklinik
  • Externat bei einer freiberuflichen Hebamme
  • Externat in einer gynäkologischen Facharztpraxis
  • operative Station, nicht operative Station
  • Operationssaal

 Als Probezeit gelten die ersten 6 Monate der Ausbildung.